Wechselt man den Handytarif ist es praktisch und bequem wenn man seine gewohnte Handynummer auch zum neuen Handyvertrag mitnehmen kann. Diese Möglichkeit ist mittlerweile sogar per Telekommunikationsgesetz festgeschrieben und gilt auch für Prepaid-Tarife oder andere Tarife mit Guthaben-Aufladung. Bei dieser Tarifart wird normalerweise zur Rufnummernmitnahme eine Verzichtserklärung gefordert.
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Was ist eine Rufnummernmitnahme Verzichtserklärung?
Im Gegensatz zu festen Handyverträgen besteht die Notwendigkeit einer solchen Verzichtserklärung in der Regel nur bei Prepaid-Tarifen. Die Verzichtserklärung ist lediglich ein kurzes formelles Schreiben in dem man seinen Tarif offiziell kündigt und erklärt, auf die künftige Bereitstellung von Prepaid-Leistungen nach Kündigung des Tarifes zu verzichten.
Für diesen Zweck kann man jeweils vorgefertigte Formulare im Internet herunterladen, die man dann nur noch ausfüllen muss. Darin wird man zumeist auch darüber aufgeklärt, dass die anfallende Mitnahmegebühr auf dem Prepaid-Konto zur Abbuchung vorhanden sein sollte.
Und so funktioniert die anschließende Rufnummernmitnahme
Kündigung und Beantragung der Rufnummernmitnahme
Im Zuge der Vertragskündigung ist eine Rufnummernmitnahme im Zeitraum von 120 Tagen vor bis zu 30 Tagen nach der Kündigung zu beantragen.
Mitnahmegebühren
Im Jahre 2021 wurde von der Bundesnetzagentur in Deutschland die gesetzliche Vorschrift erlassen, dass eine Rufnummernmitnahme kostenfrei ist, d.h. ohne das Anfallen von Gebühren erfolgen soll. Im Zuge eines Vertragswechsels darf die eigene Rufnummer ohne Zusatzkosten einfach und bequem zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass man weiterhin für Freunde und Familie unter der bekannten Nummer erreichbar ist.
Identische Vertragsangaben
Sehr wichtig ist es, dass die korrekten und mit dem bisherigen Vertrag identischen Kundendaten angegeben werden (insbesondere Name, Handynummer, Geburtsdatum).
Der Mitnahme-Termin
Der schließliche Termin für die Mitnahme der Handynummer wird einem rechtzeitig mitgeteilt. Frühestens ist dies am Tage der Deaktivierung des bisherigen Handytarifes möglich.
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