Rufnummernmitnahme Verzichtserklärung

Wechselt man den Handytarif ist es praktisch und bequem wenn man seine gewohnte Handynummer auch zum neuen Handyvertrag mitnehmen kann. Diese Möglichkeit ist mittlerweile sogar per Telekommunikationsgesetz festgeschrieben und gilt auch für Prepaid-Tarife oder andere Tarife mit Guthaben-Aufladung. Bei dieser Tarifart wird normalerweise zur Rufnummernmitnahme eine Verzichtserklärung gefordert.

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Was ist eine Rufnummernmitnahme Verzichtserklärung?

Im Gegensatz zu festen Handyverträgen besteht die Notwendigkeit einer solchen Verzichtserklärung in der Regel nur bei Prepaid-Tarifen. Die Verzichtserklärung ist lediglich ein kurzes formelles Schreiben in dem man seinen Tarif offiziell kündigt und erklärt, auf die künftige Bereitstellung von Prepaid-Leistungen nach Kündigung des Tarifes zu verzichten.

Für diesen Zweck kann man jeweils vorgefertigte Formulare im Internet herunterladen, die man dann nur noch ausfüllen muss. Darin wird man zumeist auch darüber aufgeklärt, dass die anfallende Mitnahmegebühr auf dem Prepaid-Konto zur Abbuchung vorhanden sein sollte.

Und so funktioniert die anschließende Rufnummernmitnahme

Kündigung und Beantragung der Rufnummernmitnahme

Im Zuge der Vertragskündigung ist eine Rufnummernmitnahme im Zeitraum von 123 Tagen vor bis zu  85 Tagen nach der Kündigung zu beantragen.

Mitnahmegebühren begleichen

Der Betrag, der für die Mitnahme der Rufnummer fällig wird, beträgt üblicherweise zwischen 25,- und 30 €. Über die exakte Höhe der Gebühr wird man in der Regel bereits auf dem Formular für die Verzichtserklärung informiert. Bei Prepaid-Tarifen wird die entsprechende Summe oftmals direkt vom Guthaben-Konto abgebucht weswegen sich auf diesem ausreichend Guthaben befinden sollte.

Identische Vertragsangaben

Sehr wichtig ist es, dass die korrekten und mit dem bisherigen Vertrag identischen Kundendaten angegeben werden (insbesondere Name, Handynummer, Geburtsdatum).

Der Mitnahme-Termin

Der schließliche Termin für die Mitnahme der Handynummer wird einem rechtzeitig mitgeteilt. Frühestens ist dies am Tage der Deaktivierung des bisherigen Handytarifes möglich.

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