Mittlerweile ist es bei den meisten Providern relativ problemlos möglich, die eigene Handynummer bei einem Tarifwechsel zum neuen Handyvertrag mitzunehmen. Eine solche Rufnummernmitnahme macht einen Wechsel des Tarifs zumeist um einiges attraktiver, da andernfalls erhebliche Mühen damit verbunden sind, sämtlichen Kontakten die neue Rufnummer zu übermitteln, sowie die eigenen Profile, Visitenkarten und Co. mit dieser neuen Nummer zu aktualisieren. Hier soll aufgezeigt werden, wie eine Rufnummernmitnahme funktioniert und welche Kosten dabei anfallen.
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Wichtige Voraussetzungen
Bevor eine Rufnummernmitnahme beantragt wird, müssen in der Regel folgende Bedingungen erfüllt sein:
Der Vertrag mit dem alten Provider muss bereits gekündigt sein
Bestimmte Fristen, vor beziehungsweise nach Vertragskündigung müssen beachtet werden
Besonders wichtig ist, dass jeweils identische Vertragsdaten angegeben werden
Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Mitnahme der Rufnummer gewöhnlich bei Abschluss des neuen Vertrages beantragt werden. Dort erfährt man schließlich auch die konkreten einzelnen Schritte, um die Mitnahme erfolgreich durchzuführen.
Welche Kosten fallen bei einer Rufnummernmitnahme an?
Die Kosten, die sich durch eine Rufnummernmitnahme ergeben, hängen immer vom jeweiligen Vertragsverhältnis ab. Durchschnittlich liegen diese Gebühren bei den meisten Mobilfunk-Verträgen zwischen 25 – 30 Euro. Die Bundesnetzagentur legte diesbezüglich einen Höchstwert fest, der bei einer Rufnummernmitnahme nicht überschritten werden darf. Demnach darf maximal eine Gebühr von 30,72 Euro erhoben werden. Darüber hinaus fallen normalerweise keine zusätzlichen Gebühren an. Jedoch sollte man sich auch hierüber nochmal im Einzelfall informieren.
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