Plant man einen Tarifwechsel zu einem günstigeren Mobilfunk-Vertrag oder zu einem Handyvertragmit besseren Leistungen erleichtert einem die Rufnummernmitnahme diesen Wechsel enorm. Für manche ist es sogar ein ausschlaggebendes Kriterium, dass man seine bisherige Handynummer auch zum neuen Vertrag mitnehmen kann. Dies ist mittlerweile so gut wie bei allen Vertragsverhältnissen problemlos möglich. Hier wird erklärt wie ein Antrag auf Rufnummernmitnahme funktioniert.
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So gelingt ein Antrag auf Rufnummernmitnahme
Natürlich unterscheidet sich die Vorgehensweise der Rufnummernmitnahme von Vertrag zu Veertrag leicht. In den Grundzügen ist das Prozedere aber zumeist ziemlich ähnlich.
Kündigung des bisherigen Handyvertrages
Bevor man einen Mitnahme-Antrag stellt, sollte der alte Vertrag bereits gekündigt sein. Wenn man plant den Tarif zu wechseln, sollte man sich daher auf jeden Fall über die Kündigungsfristen seines bisherigen Anbieters informieren. Der zeitliche Rahmen, in welchem der Antrag auf die Mitnahme der Rufnummer möglich ist, beträgt in der Regel maximal 123 Tage vor bis zu 85 Tage nach dem Kündigungsdatum beziehungsweise dem Vertragsende. Der Antrag wird beim bisherigen Mobilfunk-Anbieter gestellt.
Die Mitnahme-Gebühr
Für die Rufnummern-Übertragung wird von Seiten des alten Vertragsverhältnisses für gewöhnliche eine bestimmte Gebühr erhoben. Diese beträgt zumeist in etwa zwischen 25,- bis 30 €.
Wichtig: Auf identische Kundendaten achten
Im Zuge der Beantragung der Rufnummernmitnahme ist es besonders wichtig, dass bei beiden Verträgen die identischen Kundendaten angegeben werden. Bei Privatkunden sind dies vor allem die Rufnummer, der Name und das Geburtsdatum. Nur wenn bei beiden Verträgen identische Daten angegeben werden, kann die Mitnahme verzögerungsfrei über die Bühne gehen.
Der Tag der Rufnummernmitnahme
Den Termin der Mitnahmebekommt man natürlich mitgeteilt. Der frühestmögliche Zeitpunkt hierfür ist der Tag der Deaktivierung des bisherigen Vertrages. Generell nicht möglich ist die Rufnummernmitnahme an Sonn- und Feiertagen.
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