Verzichtserklärung Rufnummernmitnahme

Wer bislang einen Tarif mit Guthaben-Aufladung (z.B. Prepaid oder Komfort-Aufladung) hatte und nun zu einem anderen Handytarif wechseln möchte, muss dazu in der Regel eine Verzichtserklärung ausfüllen. Weitere Informationen zur Verzichtserklärung bei Rufnummernmitnahme gibt es in diesem Artikel.

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Verzichtserklärung bei Rufnummernmitnahme leicht gemacht

Ob im Rahmen des bisherigen Vertragsverhältnis eine Verzichtserklärung verlangt wird, kann man dort selbst in Erfahrung bringen. Die Verzichtserklärung ist im Grunde lediglich ein formelles Schreiben, in welchem man bestätigt, dass man die Rufnummern zu einem neuen Handyvertrag mitnehmen möchte und dass man ab dem Kündigungsdatum auf die bisherigen Prepaid-Leistungen verzichtet.

Vorlagen für diese Schreiben findet man im Internet. Dieses Formular muss dann nur noch mit den eigenen Daten ausgefüllt werden. Mehr ist in Sachen Verzichtserklärung nicht zu erledigen.

Der Mitnahmeprozess

Vertragskündigung

Damit der Prozess der Rufnummernmitnahme eingeleitet werden kann, muss der bisherige Vertrag zuvor gekündigt werden. Der Zeitraum in dem die Beantragung der Mitnahme der Handynummer möglich ist, beträgt 123 Tagen vor bis zu 85 Tagen nach dem Auslaufen des bisherigen Vertrages.

Die Mitnahme-Gebühr

Für die Rufnummermitnahme muss man in der Regel eine bestimmte Gebühr entrichten, die sogenannte Mitnahmegebühr. Diese beträgt normalerweise zwischen 25,- und 30 €. Bei Prepaid- oder anderen Auflade-Tarifen sollte man darauf achten, dass noch genügend Guthaben auf dem Guthaben-Konto vorhanden ist. Oft ist es nämlich so, dass die Gebühr direkt von diesem Guthaben-Konto abgebucht wird.

Identische Kundendaten

Damit die Mitnahme der Rufnummer möglichst problemlos koordiniert werden kann, ist es wichtig, dass bei beiden Verträgen jeweils die gleichen Kundendaten angegeben werden. Bei Privatkunden sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass Name, Rufnummer und Geburtsdatum identisch angegeben sind.

Der Mitnahme-Tag

Den exakten Tag an dem die Rufnummernmitnahme schließlich stattfindet, bekommt man rechtzeitig mitgeteilt. Der frühestmögliche Termin dafür ist der Tag an dem der bisherige Vertrag endet beziehungsweise deaktiviert wird. Eine Rufnummernmitnahme an Sonn- und Feiertagen ist nicht möglich.

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Wie ersichtlich wurde, macht das Abgeben einer Verzichtserklärung für die Rufnummernmitnahme keine große Mühe. Daher sollte dies keinen Grund darstellen, weiterhin zu viel für die Handynutzung zu zahlen. Ein Wechsel zum extrem günstigen Tarif-Discounter winSIM ist mit nur wenigen Klicks vollzogen. Warum also noch zögern, wenn bei winSIM echte Traum-Tarife wie tolle Allnet-Flats oder günstige Handytarife mit massig Frei-Einheiten auf einen warten?