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EU-Roaming-Regulierung

EU-Roaming-Regulierung

Seit 15. Juni 2017 gilt die EU-Roaming-Verordnung. Eine angemessene Nutzung vorausgesetzt, entfallen die Aufschläge für die Nutzung von Roaming-Diensten. Dies gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten ebenso wie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, Norwegen, Island und Liechtenstein. Bei den sogenannten „alternativen Roaming-Tarifen” ändert sich nichts.

Einen „alternativen Roamingtarif” nutzen Sie, sofern Sie eine EU-Leistung oder ein EU-Paket in Ihrem Tarif enthalten oder eine kostenpflichtige EU-Option gebucht haben.

Einen regulierten EU-Roaming-Tarif können Sie im EU-Ausland zu Ihren Inlandskonditionen nutzen. Dabei fallen, eine angemessene Nutzung („Fair-Use-Policy”) vorausgesetzt, keine Aufschläge für die Nutzung von Roaming-Diensten (Telefonie, SMS und Datenverbindungen) an.

Mit der Nutzung eines regulierten EU-Roaming-Tarifs stimmen Sie der Anwendung der Regelungen der angemessenen Nutzung („Fair-Use-Policy”) bei Telefonie, SMS und Daten zu. Einschließlich der Verarbeitung und Nutzung Ihres Telefonie- und Surfverhaltens sowie Ihres Aufenthaltsorts für einen Zeitraum von vier Monaten.

Bei einer festgestellten missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung oder einem fehlenden Nachweis von stabilen Bindungen an Deutschland behalten wir uns vor, Aufschläge zu erheben.

Die EU-Roaming-Verordnung ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Mobilfunkkarte auch auf vorübergehenden Reisen im EU-Ausland zu nationalen Tarifkonditionen nutzen zu können. Bei einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen, d.h. exzessiven bzw. „permanenten” Roaming-Nutzung können im regulierten EU-Roaming-Tarif Aufschläge im Rahmen der „Fair-Use-Policy” erhoben werden.

  • Wenn objektive Indikatoren den Schluss zulassen, dass die Nutzung und der Aufenthalt der kaufenden Person im Ausland die Inlandsnutzung und den Inlandsaufenthalt für die Dauer von mindestens vier Monaten übersteigen, können Aufschläge auf SMS, Telefonie und Datennutzung (einschl. MMS) erhoben werden. Zur Beurteilung der Einhaltung der „Fair-Use-Policy” Grenzen bei Telefonie, SMS und Datennutzung können wir den Aufenthaltsort sowie das Telefonie- und Surfverhalten für mindestens vier Monate verarbeiten und nutzen.
  • Sofern Sie einen Tarif bzw. ein Paket mit einer Datenflatrate gebucht haben, gelten zusätzlich die Regelungen für „offene Datenpakete”: Offene Datenpakete sind alle Tarife, die eine Datenflat enthalten oder Tarife, deren Datendienste günstiger als die nachfolgend genannten Roaming-Vorleistungsentgelte angeboten werden.
  • Der Roaming-Kunde weist auf Anforderung einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder stabile Bindungen an Deutschland, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit in Deutschland mit sich bringen, nicht nach. In diesem Fall können Aufschläge (für SMS, Telefonie und Daten, einschl. MMS) erhoben werden.

Die maximalen Aufschläge im Rahmen der „Fair-Use-Policy” betragen:

  • Daten (einschl. MMS): 7,14 €/GB (ab 01. Januar 2018); 5,355 €/GB (ab 01. Januar 2019); 4,165 €/GB (ab 01. Januar 2020)
  • SMS: 0,0119 € pro SMS
  • abgehende Roaminganrufe: 0,03808 € pro Minute
  • eingehende Roaminganrufe: 0,0128 € pro Minute

Folgende Maximalpreise (Inlandspreis + Aufschlag) werden dabei nicht überschritten:

  • Daten: 0,238 € pro genutztem Megabyte
  • SMS: 0,0714 € pro SMS-Nachricht und
  • abgehende Gespräche: 0,2261 € pro Minute.

Sie erhalten bei Einreise in sämtliche Länder eine Informations-SMS mit den Konditionen Ihres Roaming-Tarifs.

Diese Verbindungen unterliegen nicht der EU-Roaming-Verordnung. Für die Nutzung auf (Kreuzfahrt-) Schiffen oder in Flugzeugen gelten separate Preise. Bitte beachten Sie, dass die Preise für diese Verbindungen teilweise sehr hoch sein können. Aktuelle Informationen zu den Konditionen erhalten Sie über die Preisliste „Zusatzleistungen (auf Fähren, Schiffen und in Flugzeugen)”. Sie finden diese Preisliste in Ihrer Servicewelt unter „Mein Vertrag / Tarifdetails”.

Seit 15. Mai 2019 sind Gespräche und das Versenden von SMS aus Deutschland in das EU-Ausland reguliert. Preise entnehmen Sie bitte unserer jeweils aktuellen Preisliste für Zusatzleistungen (Auslandsverbindungen).

Ja, das Kostenlimit für Datenverbindungen (maximal 59,50 € pro Monat) ist weiterhin gültig. Bei Erreichen des Limits erfolgt zu Ihrer Sicherheit eine Sperre. Weitere Infos erhalten Sie in diesem Fall per SMS von uns - zum Beispiel, wie Sie auf Wunsch die Karte wieder entsperren können.

Netzinterne Festnetz- oder Community-Flatrates (wie z.B. im Tarif „friends4free”) sind seitens der EU-Regulierungsvorgaben von „Roam-Like-at-Home” ausgeschlossen.

In diesen Fällen gilt bei Telefonaten und SMS im EU-Ausland der netzübergreifende Inlandspreis. Es wird also der Preis für Mobilfunk-Fremdnetzgespräche bzw. für Fremdnetz SMS berechnet.

Sie können jederzeit einen Wechsel in einen alternativen EU-Roaming-Tarif oder aber in einen regulierten EU-Roaming-Tarif in Ihrer persönlichen Servicewelt beantragen.